Das zerkratzte Fahrrad
Dein Kind zerkratzt am Spielplatz das neue Fahrrad eines anderen Kindes. Was nun? Ohne private Haftpflichtversicherung zahlst du den Schaden aus eigener Tasche — Kinder unter 7 gelten zwar als „deliktunfähig", die Aufsichtspflicht-Frage trifft aber dich.
Die Haushaltsversicherung mit Familien-Haftpflicht übernimmt genau solche Fälle.
